Alle Beiträge von Harry Wolff

Auch im Winter wird geflogen

Wenn man bei schönem Wetter Lust zum Fliegen hat kann man auf unserer Hartbahn prima starten. Der Schnee wird schnell zur Seite geschoben und schon geht es los.

Übrigens: Kalte Luft trägt besser als warme Luft.

Kleines Problem, die Hände werden schnell kalt und steif aber beim Kunstflug passiert es eher selten.

Ferienspiele beim Condor Lüdertal e.V.

Auch im Jahr 2023 hat sich unser Modellflugverein an den Ferienspielen der Gemeinde beteiligt. Bei diesen Ferienspielen ist der MFV Condor Lüdertal seit den ersten Jahren dabei.

Nach der Pandemie waren wir dieses Jahr wieder komplett „ausgebucht“ und somit hatten wir 20 Teilnehmer* im Alter zwischen 8 und 14 Jahren bei uns am Flugplatz. Einige Teilnehmer* waren schon öfters bei uns zu den Ferienspielen. Doch dieses Jahr war etwas mehr als die Hälfte zum ersten Mal bei unserer Veranstaltung dabei.

Bastelarbeit ist gut für das Verständnis

Es gab wieder drei Stationen, welche nach und nach durchlaufen wurden. Es stand Basteln eines Wurfgleiters, Simulator-Flug und Lehrer-Schüler-Flug mit unseren zwei vereinseigen Trainings-Seglern auf dem Programm. Die Teilnehmer, welche schon öfters dabei waren, begannen direkt mit dem Lehrer-Schüler-Flug. Die „Neuen“ begannen mit Basteln und Simulator-Flug. Nachdem die ersten Flüge am Simulator absolviert wurde ging es dann natürlich auch zum Lehrer-Schüler-Fliegen. Zur Mittagspause wurde der Grill angefeuert und es gab leckere Bratwürste. Die Teilnehmer* sowie auch die Mitglieder des MFV Condor Lüdertal hatten einen schönen Tag und alle hatten viel Spaß. Zum Abschluss des Tages gab es noch eine Urkunde und ein kleines Präsent-Tütchen für die Teilnehmer*.

In 2024 wird sich unser Modellflugverein wieder an den Ferienspielen beteiligen.

Der Flugsimulator ist gut für erste Steuer Erfahrung

Wenn dann mit den Fluglehrern* geflogen wird, fängt der Spass so richtig an.

Neue Piloten, neue Ideen

Modellfliegen gibt es schon seit fast 100 Jahren, aber die neuste Technik heißt FPV. Übersetzt- first position view. Also die Aussicht, als wenn man im Flugzeug vorne sitzt, wie ein Pilot.

In USA sehr verbreitet jetzt auch bei uns.Wie funktioniert das ? Erst muss im Modell eine Kamera eingebaut sein, dann ein Sender der das Bild auf den Boden funkt.Dann hat man eine 3D Brille in der ein Empfänger eingebaut ist und ein perfektes Bild liefert. In unserem Falle ein Hightech Kamera wo jede Kopfbewegung an die Kamera übertragen wird.Ist klar, ein richtiger Pilot schaut nicht nur nach vorne.Die Technik zu erklären würde hier zu weit führen.

Das beigefügte Video sagt mehr als 1000 Worte und somit ist der Condor Lüdertal e.V. in der neusten Technik angkommen und wird mit dieser Technik sicher viel Spaß haben. Interessierte sind herzlich eingeladen einen Blick aus dem Modellflugzeug zu wagen.

Kindergeburtstag auf dem Modellflugplatz

Ein Mitglied des Vereins hatte die Idee, den Kindergeburtstag seines Sohnes auf dem Modellflugplatz zu feiern.

Der Vorstand hat nicht lange gezögert und zugestimmt und der Ablauf wurde besprochen.

Die Eltern kümmern sich um Essen und Trinken und bereiten Alles vor.

Fliegen macht Spaß

Der Verein stellt seine Räumlichkeiten mit Kühlschrank und Tische zur Verfügung und sorgt für ein unterhaltendes Programm für die Kinder.

Am Freitag den 20. September war es soweit und das schöne Wetter war auch bestellt.

Es gab gleich eine Bastelübung mit Balsa Flugzeugen die sofort ausprobiert werden konnten.Hier halfen die erfahrenen Vereinsmitglieder und erklärten technische Details.

Bevor die Geburtstagstorte in Angriff genommen wurde, gab es ein kleines Autorennen auf der Startbahn, wo manche Kinder zum ersten Mal eine Fernsteuerung in der Hand hatten, was sichtlich Spaß machte.

Das Auto ist startklar

Das große Fluggelände mit einer gepflegten Rasenfläche bot viel Platz zum Toben aber am Flugsimulator, den der Verein bereitgestellt hatte, war dann Konzentration gefordert.

Flugsimulator begeistert

Danach konnte man mit den Fluglehrern und Jugendwart sogar richtige Modellflugzeuge steuern und viel über das Fliegen lernen.

Fluglehrer mit Schüler

Alles geschah natürlich unter der Beobachtung der anwesenden Mütter, die auch die Gelegenheit nutzten, sich im Plausch untereinander auszutauschen.

Für den aufkommenden Hunger hatte der Vater einen Ofen mit Siedewurst aufgebaut der immer für Nachschub sorgte.

Papa sorgt fürs Essen

Am meisten haben wohl die Balsaflieger Spaß gemacht, die immer wieder in die Luft geworfen wurden und beim Kontakt mit dem Schutzzaun schnell repariert werden konnten und auf ein Neues gestartet wurden.

Die Zeit ging im Flug vorbei und viele Besucher lobten den Verein für sein schönes Gelände was mit dem wunderschönen Rhön Panorama einmalig ist.

zufriedene Gesichter

Man war sich einig, dieser Geburtstag war für Alle ein Erlebnis.

Hangfliegen bei Freunden in Gersfeld

Schon lange stand die Einladung auf unserem Terminkalender nachdem man sich zuletzt beim FlyIn in Großenlüder getroffen hatte.

So fuhren am Sonntag 8 Mitglieder unseres Vereins auf den Simmelsberg und erreichten kurz vor Mittag das Fluggelände. Das Wetter konnte besser nicht sein und man war von dem gewaltigen Rhönpanorama gleich beeindruckt. Auch die Windrichtung stimmte perfekt und es dauerte nicht lange bis die ersten Modelle in der Luft waren.

Die Bedingungen waren so gut, das Jens und David sich der vollen Stunde Flugzeit näherten, und nur durch den Aufruf zur Mittagspause unterbrochen wurden. Hier gab es leckere Bratwürste und Steaks und man konnte sich mit Flieger Kameraden im regen Gespräch austauschen.

Weiter ging es dann mit Starts von vorbildähnlichen Flugmodellen wie K6e , Swift und Discus, alle mit Impeller Start so wie einige schnelle Segler, die mit einem vorgespannten Gummiseil in die Luft geschossen wurden. Auch ein Pilot mit einem älteren Modell mit Papierbespannung war am Start und kämpfte, aus der Hand abgeworfen, tapfer gegen den Wind.

Auch unsere älteren Herren waren begeistert und ein Kommentar war, “ hätte mich schwarz geärgert, wenn ich heute nicht hier gewesen wäre.“

Was will man noch mehr. Ein schöner Tag ging viel zu schnell zu Ende und man war sich gemeinsam einig. “ Sowas werden wir im nächsten Jahr wiederholen“

Oktoberpokalfliegen

Wie jedes Jahr haben wir wieder eingeladen zum Saisonende ein kleines Fest zu feiern.

Es war das erwartete Oktoberfest als auch gleichzeitig ein Helferfest für Mitglieder. Im Beiprogramm wurde ein Seglerwettbewerb veranstaltet um die aktiven Mitglieder etwas zu beschäftigen. An Getränken gab es Alles vom Saft bis zum zünftigen Wiesenmühlenbier vom Fass.

Diesmal war der Wettergott gnädig mit uns und bei schönstem Wetter konnte man sich zusammensetzen und plaudern.

Der Wettbewerb ergab folgende Plazierung.

1.Platz              Paul Gottwald

2.Platz               David Seuring

3.Platz              Jens Dimmerling

4.Platz               Harry Wolff

Nach der Siegerehrung mit schönen Pokalen klang der Tag in  Harmonie und Geselligkeit dann aus. Am Rand wurde noch über die vielen Aktivitäten diskutiert.

  • unser erfolgreicher Flugtag 2017 nach Pfingsten
  •  unser Ferienprogramm im Flugmuseum auf der Wasserkuppe mit über 30 Kindern.
  • Hauptthema war die Verwüstung des Fluggeländes durch Wildschweine und die Anschaffung des Elektrozauns. Inzwischen ist der Rasen wieder hergestellt.

schön geschmückt gehört dazu

 

 

 

 

Frisch gezapft schmeckts am besten

 

 

 

 

Am Ofen war´s am angenehmsten

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Aktiven in ihrem Element

Jung und alt vereint

Anfliegen am Sonntag 21. Mai

Etwas später, bedingt durch Wildschwein und Wetter, hoffen wir auf zahlreiches Erscheinen zur offiziellen Saisoneröffnung.

Es geht um 10:30 los, je nach Wetter sollen auch einige neue Flugzeuge eingeflogen werden.

Es gibt vom Verein Bratwürstchen und unser neuer Hüttenwirt Marius gibt seinen Einstand mit großer Getränkeauswahl.

Bringt also eure Winterprojekte oder alles was im letzten Jahr geflogen ist mit und genießt bei hoffentlich schönem Wetter, Fliegen bis zum Abwinken.

Drohnenflieger aufgepasst !

Die neuen Regeln

Am 7. April 2017 ist die neue Luftverkehrsordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit tritt die umgangssprachlich „Drohnen-Verordnung“ genannte Regelung ab sofort in Kraft. Es gibt aber Übergangsfristen für Kenntnisnachweis und Kennzeichnung von Modellen über 250 Gramm.

Die neue Luftverkehrsordnung bringt einige Änderungen für Modellflieger mit sich. So sieht die Verordnung vor, dass Eigentümer eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm an sichtbarer Stelle Namen und Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen müssen. Hierfür gilt allerdings eine Übergangsfrist von sechs Monate, um den Eigentümern genug Zeit für die Ausrüstung mit einer Plakette einzuräumen.

Das Fliegen über 100 Meter ist ab sofort nur dann erlaubt, wenn auf einem Modellfluggelände mit entsprechender Aufstiegserlaubnis geflogen wird oder, soweit es sich nicht um einen Multikopter handelt, der Steuerer Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist oder über einen Kenntnisnachweis verfügt. Auch hier gilt eine Übergangsfrist. Der Kenntnisnachweis ist erst ab dem 01.10.2017 verpflichtend. Zudem kann er erst ab einem Alter von 14 Jahren ausgestellt werden. Kindern und Jugendlichen ist es aber möglich, auf einem Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis über 100 Meter zu fliegen. Außerhalb solch eines Geländes können Kinder unter 14 Jahren höher als 100 Meter fliegen, wenn eine Aufsichtsperson dabei ist, die über einen entsprechenden Kenntnisnachweis verfügt.

Neu Regeln gelten auch für FPV-Piloten: Um zum Beispiel mit einer Videobrille zu fliegen, darf das Modell nicht mehr als 250 Gramm wiegen. Ist es schwerer, muss eine zweite Person das Flugmodell ständig in Sichtweite haben, den Luftraum beobachten und den Piloten auf Gefahren hinweisen können. In beiden Fällen gilt, dass die Modelle nicht höher als 30 Meter fliegen dürfen. Hält man sich an diese Regeln, greift im Übrigen natürlich auch der Versicherungsschutz des DMFV für seine Mitglieder.

DMFV-Verbandsjustiziar Carl Sonnenschein hat die wichtigsten Neuerungen der Verordnung zusammengefasst.

Nachtflug
Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist zukünftig erlaubnispflichtig.

FPV-Fliegen
Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem „Lehrer“ ohne Videobrille ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen.

Menschenansammlungen
Das Fliegen über Menschenansammlungen ist nicht mehr nur erlaubnispflichtig, sondern generell verboten. Darüber hinaus ist auch ein seitlicher Sicherheitsabstand zu ihnen von 100 m einzuhalten.

Flughöhenbegrenzung von 100 m über Grund
Diese Flughöhenbegrenzung gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis mit Flugleiter oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis erworben hat. Für den Einsatz von Multikoptern gilt die 100 m Grenze auch mit Kenntnisnachweis.

Naturgeschützte Gebiete
Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparken, FFH- und EU-Vogelschutzgebieten ist verboten, soweit nicht eine Genehmigung oder Befreiung vorhanden ist. Der Überflug von Landschaftsschutzgebieten ist nicht verboten, doch kann es sich aus der jeweiligen Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ergeben, dass das Starten und Landen im Landschaftsschutzgebiet verboten oder erlaubnisbedürftig ist.

Flugverbote bzgl. besonderer Anlagen, Verkehrswege und Ähnlichem
Der Modellflugbetrieb ist in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von: Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzuges, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung, Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, Grundstücken auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen, internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, Liegenschaft der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Diese Verbote gelten nicht soweit die zuständige Stelle bzw. der Betreiber dem Betrieb zugestimmt hat. Der Modellflug ist ferner in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von: Unglücksorten, Katastrophengebieten, Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen, Krankenhäusern. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde kann eine Ausnahmegenehmigung von diesen Verboten erteilen.

Fliegen in Wohngebieten
Zukünftig ist für das Fliegen in Wohngebieten neben dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird, auch das Einverständnis der Grundstückseigentümer notwendig über deren Grundstücke geflogen wird. Im Außenbereich außerhalb von Wohngebieten ist weiterhin nur das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird notwendig.

Fliegen in Kontrollzonen
Das Fliegen in Kontrollzonen ist verboten, soweit nicht eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Flugsicherung erteilt wurde. Für die meisten zivilen Verkehrsflughäfen ist für Flugmodelle eine allgemeine Freigabe bis 30 m erteilt worden. Ab einer Flughöhe über 50 m über Grund ist zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde notwendig.

Ab dem 01.10.2017 gelten zusätzlich folgende Änderungen:

Kenntnisnachweis für Modelle ab 2 kg
Steuerer von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen ab dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis. Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wer außerhalb eines Modellfluggeländes mit luftrechtlicher Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell (kein Multikopter) über 100 m über Grund betreiben möchte. Der Kenntnisnachweis wird von einem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Luftsportverband (z.B. DMFV) oder einem von ihm beauftragten Verein ausgestellt. Der Kenntnisnachweis hat eine Einweisung über die für Flugmodelle einschlägigen Rechtsgrundlagen und über die örtliche Luftraumordnung zur Grundlage. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter ist kein Kenntnisnachweis nötig.

Mindestalter 14 Jahre
Da der Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahre erworben werden kann, bedeutet dies ein Flugverbot für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen, die schwerer als 2 kg sind. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter da für den Betrieb auf diesen Geländen, auch über 100 m kein Kenntnisnachweis notwendig ist. Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter auch Modelle über einer Startmasse von 2 kg steuern.

Kennzeichnungspflicht
Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.

Im Hinblick auf die zahlreich anmutenden zusätzlich Einschränkungen ist zu bemerken, dass viele der nun ausdrücklich fixierten Verbote oder Erlaubnisvorbehalte schon nach der bisherigen Rechtslage unter Befolgung allgemeiner Vorschriften galten.

Vorstandswahlen 2017

Turnusgemäß fanden im Februar auf der Jahreshauptversammlung auch Vorstandswahlen statt. Neben der Bestätigung einiger Ämter kamen 2 neue Vorstandmitglieder in Amt und Würde.

Dies sind Steffi Hahn und Daniel Hahn, die als Schriftführer und Beisitzer, die Geschicke des Vereins von nun an mit beeinflussen.

Wir wünschen Ihnen auf diesem Wege viel Erfolg und freuen uns über die damit verbundene „Verjüngung“ des Vorstandes.