Anfliegen am Sonntag 21. Mai

Etwas später, bedingt durch Wildschwein und Wetter, hoffen wir auf zahlreiches Erscheinen zur offiziellen Saisoneröffnung.

Es geht um 10:30 los, je nach Wetter sollen auch einige neue Flugzeuge eingeflogen werden.

Es gibt vom Verein Bratwürstchen und unser neuer Hüttenwirt Marius gibt seinen Einstand mit großer Getränkeauswahl.

Bringt also eure Winterprojekte oder alles was im letzten Jahr geflogen ist mit und genießt bei hoffentlich schönem Wetter, Fliegen bis zum Abwinken.

Drohnenflieger aufgepasst !

Die neuen Regeln

Am 7. April 2017 ist die neue Luftverkehrsordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit tritt die umgangssprachlich „Drohnen-Verordnung“ genannte Regelung ab sofort in Kraft. Es gibt aber Übergangsfristen für Kenntnisnachweis und Kennzeichnung von Modellen über 250 Gramm.

Die neue Luftverkehrsordnung bringt einige Änderungen für Modellflieger mit sich. So sieht die Verordnung vor, dass Eigentümer eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm an sichtbarer Stelle Namen und Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen müssen. Hierfür gilt allerdings eine Übergangsfrist von sechs Monate, um den Eigentümern genug Zeit für die Ausrüstung mit einer Plakette einzuräumen.

Das Fliegen über 100 Meter ist ab sofort nur dann erlaubt, wenn auf einem Modellfluggelände mit entsprechender Aufstiegserlaubnis geflogen wird oder, soweit es sich nicht um einen Multikopter handelt, der Steuerer Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist oder über einen Kenntnisnachweis verfügt. Auch hier gilt eine Übergangsfrist. Der Kenntnisnachweis ist erst ab dem 01.10.2017 verpflichtend. Zudem kann er erst ab einem Alter von 14 Jahren ausgestellt werden. Kindern und Jugendlichen ist es aber möglich, auf einem Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis über 100 Meter zu fliegen. Außerhalb solch eines Geländes können Kinder unter 14 Jahren höher als 100 Meter fliegen, wenn eine Aufsichtsperson dabei ist, die über einen entsprechenden Kenntnisnachweis verfügt.

Neu Regeln gelten auch für FPV-Piloten: Um zum Beispiel mit einer Videobrille zu fliegen, darf das Modell nicht mehr als 250 Gramm wiegen. Ist es schwerer, muss eine zweite Person das Flugmodell ständig in Sichtweite haben, den Luftraum beobachten und den Piloten auf Gefahren hinweisen können. In beiden Fällen gilt, dass die Modelle nicht höher als 30 Meter fliegen dürfen. Hält man sich an diese Regeln, greift im Übrigen natürlich auch der Versicherungsschutz des DMFV für seine Mitglieder.

DMFV-Verbandsjustiziar Carl Sonnenschein hat die wichtigsten Neuerungen der Verordnung zusammengefasst.

Nachtflug
Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist zukünftig erlaubnispflichtig.

FPV-Fliegen
Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem „Lehrer“ ohne Videobrille ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen.

Menschenansammlungen
Das Fliegen über Menschenansammlungen ist nicht mehr nur erlaubnispflichtig, sondern generell verboten. Darüber hinaus ist auch ein seitlicher Sicherheitsabstand zu ihnen von 100 m einzuhalten.

Flughöhenbegrenzung von 100 m über Grund
Diese Flughöhenbegrenzung gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis mit Flugleiter oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis erworben hat. Für den Einsatz von Multikoptern gilt die 100 m Grenze auch mit Kenntnisnachweis.

Naturgeschützte Gebiete
Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparken, FFH- und EU-Vogelschutzgebieten ist verboten, soweit nicht eine Genehmigung oder Befreiung vorhanden ist. Der Überflug von Landschaftsschutzgebieten ist nicht verboten, doch kann es sich aus der jeweiligen Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ergeben, dass das Starten und Landen im Landschaftsschutzgebiet verboten oder erlaubnisbedürftig ist.

Flugverbote bzgl. besonderer Anlagen, Verkehrswege und Ähnlichem
Der Modellflugbetrieb ist in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von: Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzuges, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung, Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, Grundstücken auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen, internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, Liegenschaft der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Diese Verbote gelten nicht soweit die zuständige Stelle bzw. der Betreiber dem Betrieb zugestimmt hat. Der Modellflug ist ferner in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von: Unglücksorten, Katastrophengebieten, Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen, Krankenhäusern. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde kann eine Ausnahmegenehmigung von diesen Verboten erteilen.

Fliegen in Wohngebieten
Zukünftig ist für das Fliegen in Wohngebieten neben dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird, auch das Einverständnis der Grundstückseigentümer notwendig über deren Grundstücke geflogen wird. Im Außenbereich außerhalb von Wohngebieten ist weiterhin nur das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird notwendig.

Fliegen in Kontrollzonen
Das Fliegen in Kontrollzonen ist verboten, soweit nicht eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Flugsicherung erteilt wurde. Für die meisten zivilen Verkehrsflughäfen ist für Flugmodelle eine allgemeine Freigabe bis 30 m erteilt worden. Ab einer Flughöhe über 50 m über Grund ist zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde notwendig.

Ab dem 01.10.2017 gelten zusätzlich folgende Änderungen:

Kenntnisnachweis für Modelle ab 2 kg
Steuerer von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen ab dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis. Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wer außerhalb eines Modellfluggeländes mit luftrechtlicher Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell (kein Multikopter) über 100 m über Grund betreiben möchte. Der Kenntnisnachweis wird von einem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Luftsportverband (z.B. DMFV) oder einem von ihm beauftragten Verein ausgestellt. Der Kenntnisnachweis hat eine Einweisung über die für Flugmodelle einschlägigen Rechtsgrundlagen und über die örtliche Luftraumordnung zur Grundlage. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter ist kein Kenntnisnachweis nötig.

Mindestalter 14 Jahre
Da der Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahre erworben werden kann, bedeutet dies ein Flugverbot für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen, die schwerer als 2 kg sind. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter da für den Betrieb auf diesen Geländen, auch über 100 m kein Kenntnisnachweis notwendig ist. Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter auch Modelle über einer Startmasse von 2 kg steuern.

Kennzeichnungspflicht
Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.

Im Hinblick auf die zahlreich anmutenden zusätzlich Einschränkungen ist zu bemerken, dass viele der nun ausdrücklich fixierten Verbote oder Erlaubnisvorbehalte schon nach der bisherigen Rechtslage unter Befolgung allgemeiner Vorschriften galten.

Unser Flugplatz ist für die kommende Saison aufbereitet

Jetzt hatten wir ja schon einige sonnige Tage schönstes Wetter zum Modellfliegen und die nächsten folgen :-).

Dazu haben wir ja in den letzten Wochen unseren Flugplatz auf Vordermann gebracht. Wir haben die Flurschäden der Wildschweine beseitigt. Einen Weidezaun installiert, sodass uns nicht wieder die W-Schweine den Platz zerwühlen, unser neuer Komposthaufen usw. wurde errichtet, sodass nun der kommenden Flugsaison nichts mehr im Wege steht.

Hier ein paar Bilder der letzten Arbeitsaktionen:

 

Vorstandswahlen 2017

Turnusgemäß fanden im Februar auf der Jahreshauptversammlung auch Vorstandswahlen statt. Neben der Bestätigung einiger Ämter kamen 2 neue Vorstandmitglieder in Amt und Würde.

Dies sind Steffi Hahn und Daniel Hahn, die als Schriftführer und Beisitzer, die Geschicke des Vereins von nun an mit beeinflussen.

Wir wünschen Ihnen auf diesem Wege viel Erfolg und freuen uns über die damit verbundene „Verjüngung“ des Vorstandes.

Oktoberfest 2

10 Teilnehmer am Pokalfliegen mussten bei extremen Windverhältnissen auf dem 30m Band landen, nach einem 5 min. Segelflug.

Dies gelang einigen trotzdem und man konnte nach 3 Durchgängen die Sieger ermitteln.

1.Platz                Paul Gottwald

2.Platz               Carsten Kress

3.Platz                Tim Wese

4. Platz               Harry Wolff

Es gab einige Zuschauer und Gäste aus den umliegenden Vereinen und als zum Mittagessen pünktlich die Haxen und Weißwürste kamen, war es ein wirklich schönes Oktoberfest geworden.

Ein Fass Wiesenmühlenbier war vom Verein gespendet worden und natürlich viel zu schnell leer.

Freuen wir uns auf das nächste Jahr, wenn hoffentlich wieder  ein solches Fest veranstaltet wird.

 

Neue Landebahn fast fertig

Leider hatte das feuchte Wetter im Frühsommer den Fortschritt beim Bau der Landebahn extrem verzögert. Es wurden 3 Anläufe genommen bis endlich der Bagger mit den Lkw das Gelände befahren konnten. Zuvor war der Boden so weich, daß der leere LKW bis zur Radnabe einsank.

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Nachdem mit fleißigen Händen der Mitglieder die Pflastersteine auf Paletten gesetzt wurden ,kamen diese mit einem Lastzug der Firma Wese dann zum Bestimmungsort. Es wurde  von der Firma Wende ausgekoffert undimg-20160419-wa0006 eine Schotterfüllung eingebracht und als Planum verdichtet.

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Die Pflastersteine wurden unter fachmännischer Anleitung in Eigenleistung gelegt und zum Schluss eingerüttelt. Die Baustraße wurde mit Muttererde geplant und wenige Tage später von einer Rotte Wildschweine wieder aufgepflügt.

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Inzwischen ist aber alles planiert und neu mit Rasen eingesät.

Das geplante Einweihungsfest ist auf nächstes Jahr verschoben worden da man erst den Graswuchs abwarten wollte.

Flugtag Birkenfeld Pfingsten 2016

Wie jedes Jahr hat sich eine ganze Truppe vom Condor Lüdertal auf den Weg nach Birkenfeld gemacht. Der Wetterbericht verhieß nichts Gutes, aber trocken sollte es sein bei starkem Wind. Unsere Turtle Truppe hatte sich standesgemäß einen Zeltplatz mit 4 Iglus und einem Treffpunkt an der Turtle – Allee eingerichtet. Hut ab, denn die 5 Grad bei Nacht  in den Eisheiligen konnten nur durch  spätes ins Bettgehen mit entsprechendem Frostschutz im Blut bekämpft werden.

Alle waren aber die 2 Tage voll im Einsatz und haben mit ihren Vorführungen den Condor Lüdertal hervorragend präsentiert. Als das waren. Paul mit seiner Bearcat, Tim  mit Challenger und Kraftei speed, das Extrateam der Turtles mit Marius, Jens, Daniel, Tim, Paul und Lukas und Gästen, Harry mit K6E impeller, Stephan mit Arcus E und Tobi mit seine EDGE 3D. Als stärkste Truppe wurde das Team mit einen Pokal “ Best Team “ geehrt, der in der Vereinshütte seinen Platz finden wird.

Der Flugtag war für alle Beteiligten ein voller Erfolg da viele Zuschauer eine Super Show gezeigt bekamen. Die Super Vorführungen des Horizon Teams mit den großen F86 war das highlight. Dies Team wird nach Großenlüder 2017 kommen, wenn der Condor Lüdertal am 17. Juni 2017 seine Flugtag veranstalten wird.

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